Überschuldung kann jeden und jede treffen. Vor Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung und Krankheit ist niemand geschützt.
Dabei bietet ein Insolvenzverfahren für Privatpersonen durchaus einen Ausweg aus der Schuldenkrise.
Die Insolvenzordnung eröffnet auch für Privatpersonen die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren einen wirtschaftlichen Neustart zu beginnen.
Wenn Ihnen also das Wasser bis zum Hals steht, lassen Sie den Kopf nicht hängen, lassen Sie sich beraten!