Ich bin eine zertifizierte Verfahrensbeiständin – was heißt das?
Wenn Sie sich scheiden lassen oder sich als Paar trennen, sitzen Ihre Kinder oftmals zwischen den Stühlen.
Es kann Streit geben, wo Kinder ihren zukünftigen Lebensmittelpunkt haben sollen, wie Umgänge mit dem Elternteil gestaltet werden können, mit dem sie nicht mehr täglich zusammenleben, wo sie künftig zur Schule gehen sollen und vieles mehr.
Hier brauchen Kinder Unterstützung, damit ihre eigenen Interessen in den Rechtsstreitigkeiten gewahrt werden.
Dafür ist eine Verfahrensbeiständin/ ein Verfahrensbeistand da. Wir werden von dem Gericht bestellt, sind unabhängig und geben unser Bestes dafür, gemeinsam mit Ihnen als Eltern, Lösungen zu finden, die dem Wohl Ihres Kindes/ Ihrer Kinder entsprechen. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen, aber sie haben wie Erwachsene ein Recht darauf, dass ihre eigenen Ansichten und Gefühle auch in den Gerichtsverfahren gehört und wahrgenommen werden. Dafür brauchen Kinder manchmal eine eigene „Anwältin“, ein eigenes „Sprachrohr“; sprich: eine gute Verfahrensbeiständin.